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VORSORGELEISTUNG

Legen Sie fest, wie Sie sich Ihren Sarg vorstellen und welche Bestattungsart Sie wünschen. Wer soll benachrichtigt werden, wenn es soweit ist? Gibt es einen bestimmten Ort, an dem Sie sich eine private Abschiedsfeier wünschen? Und nicht zuletzt: Welche Musik und welche Blumen lieben Sie? Es ist an Ihnen, eine Entscheidung zu treffen, ob und welche Details für Sie verbindlich geregelt werden sollen. Als Anwalt Ihres letzten Willens sorgen wir mit einem Vertrag dafür, dass Ihr Wille geschehen wird. Unanfechtbar und rechtsverbindlich! Und immer so, dass Sie zu Lebzeiten jederzeit alles ändern können.

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