SELBSTVERPFLICHTUNG
4 horizont verpflichtet sich, thanatologische Praktiken nur auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen anzuwenden.
5 horizont verpflichtet sich, den dokumentierten oder mutmaßlichen Willen des Toten als oberstes Gebot zu verstehen.
6 horizont verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und Diskretion über die Belange des Toten und seiner Angehörigen.
7 horizont verpflichtet sich, Mitarbeiter und Lieferanten im zuvor benannten Sinne zu schulen.